Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Kunden
Stand: 05.04.2022
1.
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
2.
Die Immobilienverwaltung Mag. Wölfl GmbH betreibt die Plattform neuverwaltet.at (nachstehend „Plattform“) und bietet verwaltungssuchenden Personen (im Folgenden „Kunde“) die Möglichkeit, Verwaltungsaufträge auszuschreiben, Hausverwaltungsunternehmen zu finden und zu beauftragen (im Folgenden „Verwaltung“).
Soweit in einem Angebot nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind die Angebote von neuverwaltet.at stets freibleibend.
3.
Um Projekte bzw. Aufträge auf der Website einstellen zu können, muss sich der Kunde mit dem für die nicht übertragbare Registrierung von Kunden vorgesehene Formular auf der Website registrieren.
Der Kunde versichert, alle im Registrierungsformular sowie im anschließend zugesendeten Ausschreibungsformular geforderten Daten richtig sowievollständig und auch wahrheitsgemäß anzugeben.
Soweit der Kunde vorsteuerabzugsberechtigt ist, verpflichtet er sich, bei der Registrierung seine Umsatzsteueridentifikationsnummer anzugeben.
4.
Der Kunde ist bis auf Widerruf durch die Plattform berechtigt, jederzeit Liegenschaften auf der Website einzustellen.
Der Kunde verpflichtet sich richtige Angaben in den Formularen zu machen. Der Kunde ist allein verantwortlich für seine Angaben und den Umfang des Verwaltungsauftrages.
Der Kunde versichert als Eigentümer, Miteigentümer oder Bevollmächtigter berechtigt zu sein und Verwaltungsaufträge zur eingegebenen Liegenschaft(en) zur Ausschreibung bringen zu dürfen.
Der Kunde stellt neuverwaltet.at von etwaigen Ansprüchen Dritter gegen neuverwaltete.at aufgrund eines Verstoßes gegen vorstehende Regelung schad- und klaglos.
Dem Kunde ist bekannt, dass der Verlust von Daten auf dem Server der Plattform nicht gänzlich auszuschließen ist. Die führt Plattform regelmäßig Datensicherungen durch und bemüht sich dadurch, eventuellen Datenverlust auszuschließen bzw. so gering wie möglich zu halten.
Anfragen, deren Einstellung, Durchführung, Ergebnis oder Zurverfügungstellung der Ergebnisse gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen, dürfen nicht eingestellt werden und werden umgehend von der Plattform gelöscht.
5.
Zur Bearbeitung eines eingestellten Projekts macht neuverwaltet.at diese auf der Website den Verwaltungen mittels Passwort zugänglich.
Dabei kann jede Verwaltung, welche von Seiten die Plattform als örtlich passend gewählt wurde, das Projekt im eingeloggten Zustand auf der Website einsehen. Im nicht eingeloggten Zustand sind die Projekte nicht für jeden einsehbar.
Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Verwaltung, teilt neuverwaltet.at dem Kunde dies gemäß der mitgeteilten Ablaufplan mit.
Neuverwaltet.at übernimmt gegenüber dem Kunde keine Garantie oder sonstige Gewähr dafür, dass sich eine Verwaltung zur Übernahme der Projekte verpflichtet. Des Weiteren übernimmt neuverwaltet.at insbesondere keine Garantie oder sonstige Gewähr dafür, dass es hinsichtlich eine eingestellten Ausschreibung zu einer Auftragserteilung eine Verwaltung kommt.
Findet sich innerhalb des Ablaufsplanes keine Verwaltung, die bei der Ausschreibung teilnimmt, löscht neuverwaltet.at das Projekt von der Website und setzt den Kunde davon in Kenntnis. Der Kunde hat auf der Website die Möglichkeit, das gelöschte Projekt erneut einzustellen.
6.
Dem Kunde ist bekannt, dass die Plattform neuverwaltung.at im Rahmen von allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. der Datenschutzbestimmungen sowie den Standesregeln der Immobilienverwalter zur Geheimhaltung verpflichtet.
Sollte ein Vertragspartner gegen diese vorgenannten Bestimmungen verstoßen, obliegt es dem Kunde, den Verstoß direkt gegenüber der Immobilienverwaltung aufzuzeigen oder einen etwaigen Schaden daraus geltend zu machen.
7.
8.
Die Einholung von Angeboten und Erstellung einer Reihung der Angebote ist für den Kunde kostenfrei.
Die weiteren Schritte wie z.B.: Vorlage eines Angebotspiegels im Detail, die Durchführung einer Videokonferenz zum Kennenlernen der möglichen Immobilienverwaltungen sind kostenpflichtig gemäß dem Angebot, welches der Kunde im Zuge der Übermittlung der Ausschreibungsergebnisse erhält.
Hier erhält der Kunde auch die Information, ob Verwaltungen bereit sind diese Kosten bei einer zukünftigen Beauftragung zu übernehmen bzw. zu ersetzen.
9.
Die Plattform ’neuverwaltet.at ’ haftet nur für grobfahrlässiges oder vorzeitliche Handlungen. Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – des Kunden, die leicht fahrlässig verursacht wurden, sind ausgeschlossen.
Die Plattform ’neuverwaltet.at ’ übernimmt weiters keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit oder Funktionstauglichkeit der Website und der auf der Website angebotenen Dienste. Weiters gilt die Haftungsfreiheit auch für den Fall, dass die Ausschreibungen, deren Erfüllung, die Ergebnisse oder die Übermittlung der Ergebnisse gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen. Sollte der Kunde gleichwohl von Dritten in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Kunde die Plattform in vollem Umfang schad- und klaglos zu halten.
Die Plattform liefert lediglich die Ausschreibungsunterlagen und stellt den Kontakt zwischen dem Kunde und den Verwaltungen her. Es kann daher keine Haftung übernommen werden, dass das Ergebnis der Ausschreibung sämtlichen Wünschen des Kunden (wie z.B: preislich oder Ausführung von Sonderwünschen o.ä.) entspricht, noch kann weiters für eine zukünftige friktionsfreie Zusammenarbeit mit der dann ausgewählten Immobilienverwaltung Haftungen übernommen werden.
10.
Nach dem österreichischen Fern- und Außenvertragsgesetz (FAGG) hat ein Verbraucher das Recht, von einem Vertrag, der unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen wurde, innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss zurückzutreten. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Dieses Recht gilt nicht für:
- Die Zahlung für die zu erbringende Dienstleistung beträgt höchstens 50 Euro.
- Der Kunde hat während der Widerrufsfrist ausdrücklich die Erbringung der Dienstleistung angefordert, und die Dienstleistung wurde dann vollständig erbracht.
- Waren werden nach Kundenspezifikation hergestellt oder sind aufgrund ihres Zustands nicht für die Rücksendung geeignet.
Im Falle eines berechtigten Widerrufs zahlt der Verbraucher den anteiligen Betrag für die bereits erbrachten Dienstleistungen.
Besteht ein Widerrufsrecht nach dem österreichischen Fernabsatz- und Off-Premises-Vertragsgesetz (FAGG) und der Kunde möchte diesen ausüben, so ist der berechtigte Widerruf zu senden an:
Im Falle eines Rücktrittwunsches kontaktieren Sie die Plattform:
Immobilienverwaltung Mag. Wölfl GmbH
office@neuverwaltet.at
Vordernbergerstraße 32,
8700 Leoben, Österreich
11.
Siehe Datenschutzerklärung auf der Webseite neuverwaltet.at.
12.
Der Kunde kann nur von der Plattform anerkannt oder rechtskräftig festgestellte Forderungen gegen Forderungen von neuverwaltet.at aufrechnen. Dem Kunde bleibt die gerichtliche Geltendmachung seiner Ansprüche unbenommen.
13.
14.
Die Plattform stellt über einen Newsletter Werbemittel an den Kunde zu.
Der Kunde kann von der Bereitstellung dieses Werbematerials gemäß der Datenschutzerklärung zurücktreten. Der Newsletter ist ebenfalls kostenlos. Löschen erfolgt gemäß den Verfahren DSGVO.
Verstößt die AGB unbeabsichtigt gegen Bestimmungen des österreichischen „Konsumentenschutzgesetz“ oder des „Fernabsatzgesetz“, gelten die zwingende Bestimmungen.
15.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags zwingend anwendbare Bestimmungen widersprechen, ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die betroffene Regel wird durch die zwingend anwendbare gesetzliche Regel, die dem erkennbaren Willen der Vertragspartner bei Vertragsschluss wirtschaftlich nahe kommt.
16.
Der Anfragende gibt die Erlaubnis, dass Daten betreffend der Liegenschaft (Größe, Anzahl der Wohnungen, Art des Gebäudes, Postleitzahl und Ort) für Werbezwecke auf der Homepage veröffentlicht werden dürfen. Die Liegenschaftsadresse wird natürlich nicht veröffentlicht. Der Anfragende erteilt auch seine Zustimmung, dass die vorgenannten Daten der Liegenschaft für Auswertungszwecke gespeichert, bearbeitet oder weitergegeben werden dürfen.