Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Auftragnehmer
Stand: 05.04.2022
1.
1.1 In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
1.2 Die Immobilienverwaltung Mag. Wölfl GmbH betreibt die Plattform „neuverwaltet.at“ (nachstehend „Neuverwaltet.at“) und bietet Immobilienverwaltungen (im Folgenden „Verwaltung“) die Möglichkeit, auf ausgeschriebene Verwaltungsaufträge Anbote zu legen, Verwaltungssaufträge zu finden und hierzu Verwaltungsaufträge zu erhalten.
Soweit in einem Angebot nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind die Angebote von neuverwaltet.at stets freibleibend.
1.3 Vertragsgegenstand ist ausdrücklich nicht die erfolgreiche Vermittlung von Verwaltungsaufträgen, sondern nur die Weitergabe von Anboten bzw. die Kontaktherstellung zwischen den Anfragenden und den jeweiligen Verwaltungen. Eine Beauftragung erfolgt immer durch den jeweiligen Eigentümer oder Bevollmächtigten der Liegenschaft.
2.
2.1 Die Leistung von neuverwaltet.at besteht darin, Verwaltungen Geschäftsgelegenheiten zukommen zu lassen und die Verwaltungen zur Anbotslegung einzuladen. Dies in dem Ausmaß wie in den jeweiligen direkten E-Mailnachrichten an die Verwaltungen bekannt gegeben wird.
3.
3.1 Die Nutzung unserer Angebote ist an unsere Datenschutzrichtlinie gekoppelt.
4.
Insofern eine dauerhafte Vertragsbeziehung aufgenommen wird, wie z.B. Namensnennung der Verwaltung bzw. Logopräsentation auf der Webseite neuverwaltet.at gegen Entgelt gilt jeweils eine 1 monatige Kündigungsfrist zum Vertragslaufzeitende. Ansonsten verlängert sich die Vertragsdauer um dieselbe Zeitspanne wie ursprünglich vereinbart.
5.
5.1 Neuverwaltet.at ist nicht verantwortlich für Kundenangaben und übernimmt deshalb keine Haftung für die Richtigkeit der Kundenangaben.
5.2 Neuverwaltet.at schuldet lediglich die Bereitstellung der IT-Dienstleistung, die Weiterleitung der Anbotsdaten, nicht jedoch einen Vermittlungserfolg. Damit übernimmt neuverwaltet.at keine Haftung, falls innerhalb keine Vorteile aus der Neuverwaltet.at gezogen werden.
5.3. Wird die Plattform Neuverwaltet.at unzulässig und in gesetzeswidriger Weise genutzt, haftet neuverwaltet.at dafür nicht.
5.4 Neuverwaltet.at haftet nicht für Übertragungsfehler und/oder Datenverlust, sollte die Neuverwaltet.at oder Teile davon nicht erreichbar sein. Da die Server der Neuverwaltet.at durch Drittfirmen betrieben werden, wird keine ständige Verfügbarkeit der Plattform Neuverwaltet.at garantiert. Für Fälle höherer Gewalt oder andere Gründe außerhalb des Einflussbereiches von neuverwaltet.at gilt dies ebenfalls.
6.
6.1 Die Verwaltung haftet für die von ihm bereitgestellte Daten und garantiert wahrheitsgemäße Angaben. Betrügerische oder vorsätzlich falsche Angaben haben die sofortigen Ausschluss aus dem Ausschreibungsverfahren zur Folge. Sämtlicher Schaden, der dadurch entsteht, wird zivilrechtlich vom Verwalter eingefordert.
6.2 Die Verwaltung darf die übermittelten Unterlagen weder weitergeben noch abändern noch für andere Zwecke als wie für die aktuellen Anbotslegung nutzen.
Die Verwaltung hat sämtliche übermittelten Daten vertraulich und geheim zu behandeln und sämtliche Daten nach Abschluss des jeweiligen Ausschreibungsverfahrens zu löschen. Dies gilt nicht, wenn die jeweilige Verwaltung den Verwaltungsauftrag erhält. Die Verwaltung garantiert die Einhaltung der Bestimmungen der DSGVO.
Sollte der Kunde das Dienstleistungspaket betreffend Betriebskosteneinsparung nutzen wollen, verpflichtet sich die Verwaltung im Falle der Beauftragung sämtliche durch die Plattform Neuverwaltet.at angeforderten Unterlagen auch nach Verwaltungsbeauftragung bzw. Verwaltungsübernahme zu übermitteln und eine Ausschreibung aktiv zu unterstützen.
6.3. Die Verwaltung hat es zu unterlassen, direkt mit dem Eigentümer oder Bevollmächtigten einer Liegenschaft Kontakt aufzunehmen. Dies hat den sofortigen Ausschluss aus dem Auswahlverfahren zur Folge und gilt für diesen Fall auch eine Vertragsstrafe in Höhe von 5% des 3 Jahresverwaltungshonorar netto (zumindest jedoch € 500,00 netto) als vereinbart.
7.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu begleichen außer es wird in direkten Emails ein anderer Zahlungsmodus (z.B. 7 Tage, Vorauskasse o.ä.) vorgegeben.
Mahngebühren bei Zahlungsverzug werden mit € 10,00 verrechnet. Die Einhebung von Verzugszinses steht der Neuverwaltet.at ebenfalls frei.
Sollte nach Meinung der Verwaltung die Höhe der Rechnung ungerechtfertigt sein, hat diese binnen 14 Tagen dies zu reklamieren. Ansonsten gilt die Rechnung als anerkannt
8.
8.1. Für die Bearbeitung der Ausschreibung, Aufbereitung und Reihung des einlangenden Anbotes ist eine Servicegebühr gemäß Ausschreibungsinformation im E-Mail zu bezahlen.
8.2. Für den Fall, dass die Verwaltung von einem Kunden ausgewählt und beauftragt wird, erhält die Neuverwaltet.at, solange der Verwaltungsauftrag bestehen bleibt, ein jährliches Honorar, welches in den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegeben wird. Zur richtigen Berechnung verpflichtet sich die Verwaltung sämtliche Informationen bekannt zu geben.
9.
Sämtliche Rechte, insbesondere Urheber-, Namens- oder gewerbliche Schutzrechte an den Auftragsunterlagen verbleiben bei neuverwaltet.at. Ein Abändern, Verändern oder Weiternutzen der Unterlagen ist nicht gestattet.
10.
Die Neuverwaltet.at muss im Rahmen der Tätigkeit personenbezogene Daten der Verwaltung verarbeiten sowie an Kunden weitergeben. Die Verwaltung willigt herzu ein.
Die Verwaltung, welche ein Anbot im Zuge einer Ausschreibung legt, erlaubt die Speicherung und Auswertung des Anbotes. Die Verwaltung stimmt ebenfalls der anonymisierten Auswertung betreffend Preis, Leistungsumfang und Firmeneckdaten sowie der Weitergabe dieser Daten zu.
Die Datenschutzerklärung finden Sie auf www.neuverwaltet.at/datenschutzerklaerung
11.
Die Plattform stellt über einen Newsletter Werbemittel an die Verwaltung zu.
Die Verwaltung kann von der Bereitstellung dieses Werbematerials gemäß der Datenschutzerklärung zurücktreten. Der Newsletter ist ebenfalls kostenlos. Löschen erfolgt gemäß den Verfahren DSGVO.
Verstößt die AGB unbeabsichtigt gegen Bestimmungen des österreichischen „Konsumentenschutzgesetz“ oder des „Fernabsatzgesetz“, gelten die zwingende Bestimmungen.
12.
13.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags zwingend anwendbare Bestimmungen widersprechen, ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die betroffene Regel wird durch die zwingend anwendbare gesetzliche Regel, die dem erkennbaren Willen der Vertragspartner bei Vertragsschluss wirtschaftlich nahe kommt.